Das Kuratorium Sport und Natur wurde am 16.12.1992 als Interessensvertretung der Natursportverbände in Deutschland gegründet. Gründungsmitglieder waren damals der Bund Deutscher Radfahrer, der Bundesverband IG Klettern, der Deutsche Alpenverein, der Deutsche Hängegleiterverband, der Deutsche Kanu-Verband, die NaturFreunde sowie der Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine. Mittlerweile sind folgende weitere Verbände als Mitglieder dazugekommen: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club, Deutsche Initiative Mountain Bike, Deutsche Reiterliche Vereinigung, Deutsche Triathlon Union, Deutscher Ruderverband, Deutscher Schlittenhundesport Verband, Verband Deutscher Sporttaucher, Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer Deutschlands und der Deutsche Seglerverband. Damit vertritt das Kuratorium ca. 3 Mio. Natursportler und ist somit die größte Vereinigung des Natursports in Deutschland. Nachdem über 11 Jahre lang Dr. Heiner Geißler den Vorsitz innehatte, hat seit März 2004 Winfried Hermann, MdB, sport- und verkehrspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, den Vorsitz. Zu seinem Stellvertreter wurde Norbert Barthle (MdB, CDU) gewählt. Seit März 2006 ist außerdem der Sportausschussvorsitzende des Bundestags, Dr. Peter Danckert, MdB (SPD, Mitglied des Vorstands. Geißler ist als Ehrenvorsitzender dem Kuratorium weiterhin verbunden.

Die Satzung des Kuratoriums weist unter §2 folgende Vereinsziele aus:

a) den Wert naturschonender Sportausübung in der freien Natur öffentlich darzustellen und zum besseren Verständnis von Sport in der Natur beizutragen,
b) an der Lösung des Konflikts "Sport und Natur" durch sachorientierte Beiträge und durch Mitarbeit in den Fachgremien mitzuwirken,
c) unter den Mitgliedern das Naturverständnis und die naturschonende Sportausübung zu fördern,
d) das Recht zur Ausübung von naturschonendem Sport in der freien Natur zu vertreten und zu sichern,
e) und der Jugend durch erlebnisreichen Sport in der Natur eine positive Lebenseinstellung und ein unmittelbares Naturverständnis zu vermitteln.

Das Kuratorium Sport und Natur ist seit jeher der Überzeugung, dass Naturschutz und Natursport keine alternativ-radikalen unversöhnlichen Gegensätze sind, sondern sich ergänzende, unverzichtbare gesellschaftspolitische Ziele, unverzichtbar auch für ein sinnvolles menschliches Leben. Radikale "Entweder-Oder" - Positionen sind hier genauso verfehlt wie in anderen menschlichen Bereichen.

Ein wichtiges Ziel der Arbeit des Kuratoriums ist es vor diesem Hintergrund, die Diskussion aller beteiligter Gruppen in Gang zu setzen. Aus diesem Grund veranstaltete das Kuratorium in den Jahren 1994, 1996, 1998, 1999 und 2003 jeweils ein vielbeachtetes Symposium. Die Titel dieser Veranstaltungen waren: "Sport - ein Partner der Natur", "Sport in der Natur - Lösungsmodelle für ein harmonisches Miteinander", "Durch Natursport zum Naturschutz" und "Natursport und Europa". Das bisher letzte, sehr gut besuchte Symposium fand im November 2003 zum Thema "Natursport und das neue Bundesnaturschutzgesetz" statt. (Näheres siehe Symposien)

Ein wesentlicher Baustein der Arbeit des Kuratoriums ist die Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Outdoor. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, auch diejenigen Natursportler anzusprechen, die nicht in den Mitgliedsverbänden des Kuratoriums organisiert sind. So wurde z.B. vor einigen Jahren an vielen Produkten der Mitgliedsfirmen der Fachgruppe Produktanhänger mit Tipps zum naturschonenden Verhalten angebracht. Des weiteren wurde mit Unterstützung der Fachgruppe Outdoor der Film "Freiheit in Fesseln - Natursport in der Kritik" produziert. Dieser Film hat ebenfalls zur Versachlichung der Diskussion beigetragen, zeigt er doch Lösungsmodelle auf, wie ein harmonisches Miteinander zwischen Natursportlern und Naturschützern möglich ist. Der Film wurde und wird sowohl von Naturschutzverbänden als auch Natursportverbänden intensiv für Schulungsmaßnahmen benutzt. Die Fachgruppe Outdoor finanziert seit vielen Jahren den jährlichen Umweltpreis, der an ein Projekt vergeben wird, das sich in besonderem Maße für die Vereinbarkeit von Naturschutz und Natursport einsetzt.

Ein weiterer wichtiger Faktor in der Arbeit des Kuratoriums war und ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Umsetzung der europäischen Richtlinien FFH- und Vogelschutzrichtlinie. Diese Richtlinien haben das Ziel einen europaweiten Biotopschutzverbund "Natura 2000" zu schaffen. Sowohl zur Novellierung des Bundesnaturgesetzes als auch zur Umsetzung der Richtlinien hat das Kuratorium entsprechende Positionspapiere erarbeitet.

Wesentliche Forderungen des Kuratoriums sind im im April 2002 in Kraft getretenen neuen Bundesnaturschutzgesetz erfüllt worden:

- Zur Erholung gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen in der freien Natur (§ 2).
- Neben vertraglichen Vereinbarungen sind auch andere einvernehmliche Lösungen Bestandteil des Gesetzes bzw. der Begründung (§ 8).
- Natur- und landschaftsverträglicher Sport wird nicht als Eingriff gewertet, soweit dabei die Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden (§18).
- Durch die Begründung zu §59 ist die frühzeitige Beteiligung der Natursportverbände bei naturschutzrechtlichen Verfahren mit der Möglichkeit einer Anerkennung als Naturschutzverband erreicht worden.

Die Bundesländer waren verpflichtet, bis zum Frühjahr 2005 ihre Naturschutzgesetze entsprechend der Rahmenvorgabe des Bundesnaturschutzgesetzes zu novellieren. Das Kuratorium Sport und Natur begleitet die Umsetzung der Gesetzesvorgaben und bringt sich direkt oder durch die Mitgliedsverbände in die Gesetzgebungsverfahren ein, um zu erreichen, dass auch in den Ländergesetzen die Anliegen des Natursports entsprechend berücksichtigt werden. Erst dadurch erhält das Erreichte praktische Relevanz. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben mittlerweile alle Bundesländer Ihre Landesnaturschutzgesetze an das Bundesnaturschutzgesetz angepasst. Die sportrelevanten Punkte sind dabei höchst unterschiedlich berücksichtigt worden.

Mit der 2006 verabschiedeten Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebung abgeschafft. Das von der Bundesregierung seit langem geplante Umweltgesetzbuch wird nun konkret angegangen. Hauptanliegen des Kuratoriums ist, dass der im 2002 novellierten Bundesnaturschutzgesetz verankerte Status des Natursports mit bundesweiter Gültigkeit erhalten werden muss. Zusätzlich bietet sich nun die Chance, beispielsweise das derzeit in den Ländergesetzen und zahlreichen Verordnungen stark zersplitterte Betretensrecht zu vereinheitlichen. Allerdings müssten dazu die Regelungen zum Natursport in die so genannten "abweichungsfesten allgemeinen Grundsätze" des Naturschutzes integriert werden. Dazu entwickelte das Kuratorium in einem Forderungspapier bereits konkrete Vorschläge, die dem Bundesumweltministerium unterbreitet wurden.(s. News)


© 2004 Kuratorium Sport und Natur e.V.
Letzte Änderung am 2008-07-11