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News

Neue Naturschutz- und Wassergesetze der Bundesländer in Vorbereitung – das Kuratorium nimmt Stellung

Das Bundesnaturschutzgesetz 2009 und das Wasser-haushaltsgesetz 2009 wurden im Juli 2009 verabschiedet. Sie sind im Bundesgesetzblatt Nr. 51 (www.bgbl.de) veröffentlicht und treten am 1. März 2010 in Kraft. Das Kuratorium Sport und Natur begrüßt es außerordentlich, dass damit eine vollkommene Zersplitterung des Naturschutzrechts und des Wasserrechts doch noch in letzter Minute zumindest vorläufig verhindert werden konnte.

Aus unserer Sicht zählen die Aufwertung von vertraglichen Regelungen (§ 3 BNatschG) sowie die Bewilligung des Rechts auf Betreten der freien Landschaft (§ 59) zu den erfreulichen Neuerungen im Bundesnaturschutzrecht.

Erhebliche Sorge bereitet uns hingegen, dass § 59 (2) es den Ländern freistellt zu definieren, was unter „Betreten“ zu verstehen ist. Sollten einige Länder diesen Begriff im wortwörtlichen Sinn als „fußläufiges“ Betreten interpretie-ren, könnte dies für die gerätegebundenen Natursportarten, wie zum Beispiel das Fahrradfahren, zum Problem werden.
Neben der möglichen Diskriminierung einzelner Sportarten sehen wir die Gefahr einer Desorientierung der Aktiven. Denn ein Verhalten, das in einem bestimmten Bundesland vollkommen legal ist, könnte wenige Kilometer weiter – jenseits der Landesgrenze – verboten sein. Dies könnte zur Verwirrung führen, zum Schaden von Natur und Natursport.
Die nun anstehende Anpassung der Ländernaturschutz- und Wassergesetze an das neue Bundesrecht bietet die Möglichkeit, dieser Gefahr entgegenzuwirken. Um eine optimale Verzahnung des Naturschutzes mit der natur- und landschaftsverträglichen sportlichen Betätigung zu erreichen, sind nach unserer Einschätzung bundesweit einheitliche Regelungen in diesem Bereich auf Länderebene notwendig.

Dabei sind unserer Meinung nach folgende Gesichtspunkte zu beachten:

1. Die Gesetze der Länder sollten deutlich machen, dass das „Betreten der freien Landschaft“ auch jene natur- und landschaftsverträglichen sportlichen Betätigungen beinhaltet, die nicht fußläufig betrieben werden. Eine praktikable und allseits anerkannte Definition des natur- und landschaftsverträglichen Sports wurde im September 2001 durch den Beirat Umwelt und Sport beim Bundesumweltministerium formuliert.

2. Die Ländergesetze sollten die Möglichkeit der Aner-kennung von Natursportverbänden explizit vorsehen. Durch die Anerkennung des Deutschen Alpenvereins auf Bundesebene sowie auf Landesebene in Bayern konnte der Stellenwert des Naturschutzes bei den rund 850 000 DAV-Mitgliedern deutlich aufgewertet werden.

3. Die Ländergesetze sollten die Beteiligung der Natursport-verbände bei der Ausweisung von sportspezifischen Biotopen als Schutzgebiete vorsehen. Dies könnte als Ausführungsbestimmung bei der Umsetzung von § 3 BNatschG (5) eingefügt werden.

4. Die Wassergesetze der Länder sollten die natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigung explizit in den Gemeingebrauch der Gewässer einbeziehen. Hierzu gehören insbesondere das Schwimmen, das Tauchen sowie das Befahren der Gewässer mit kleinen, nicht motorbetriebenen Fahrzeugen.

In einigen Bundesländern – z.B. in Bayern, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen – sollen die Naturschutzgesetze bis zum 1. März 2010 an das dann geltende Bundesrecht angepasst werden. Zu den vorliegenden Novellen wird das Kuratorium Sport und Natur – in enger Abstimmung mit den jeweiligen Landes-sportbünden und den jeweils auf Landesebene zuständigen Organisationen der Natursportverbände – Stellung nehmen.

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Bis zu 30.000 Euro Fördergeld für Umweltprojekte

Natursportverbände und -vereine, die ein Projekt zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete und zur Erhaltung ihres Freizeitwerts durchführen wollen, können bei der Association for Conservation (AFC) einen Zuschuss beantragen. Die AFC ist eine Gründung der European Outdoor Group (EOG), Dachorganisation der europäischen Outdoorindustrie. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 30 000 Euro pro Vorhaben.

Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen – also auch jeder im praktischen Naturschutz aktive Natursportverein oder -verband. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die darauf ausgerichtet sind, eine nachhaltige Lösung aktueller Probleme zu erreichen. Die Vorhaben können eine Laufzeit von einem Jahr oder zwei Jahren haben. Sie sollten die Öffentlichkeit einbinden und darauf abzielen, allgemeine Zustimmung und Unterstützung zu entwickeln. Um sicherzustellen, dass durch das Projekt wirklich etwas bewegt wird, müssen die Erfolge messbar sein. Ein verbindlicher Zeitplan wird natürlich auch erwartet.

Wer nur die laufenden Kosten seiner Organisation decken will oder politische Zielsetzungen verfolgt, kann sich die Antragstellung allerdings sparen.

Wer dagegen eine Maßnahme plant, die auf ein harmonisches Miteinander von Mensch und Natur abzielt, sollte diese Fördermöglichkeit unbedingt nutzen!

Zu den geförderten Projekten zählt zum Beispiel der 4,2 Kilometer lange „Landschaftspfad Hardtseen“. Dieser neue Rundweg mit zwölf Info-Tafeln – angelegt durch die Bodensee-Stiftung – bietet unterhaltsam aufbereitete Landschaft in einem FFH-Gebiet nahe der baden-württembergischen Gemeinde Gottmadingen. Ebenfalls gefördert wurde das Bergwaldprojekt Allgäu. Mit Hilfe des Zuschusses der Association for Conservation sollen 6.500 Bäume gepflanzt, ein Hochmoor renaturiert und Wanderwege angelegt werden.

Anträge für in Planung befindliche Projekte können bis zum 30. November 2009 gestellt werden. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Empfehlung durch ein Mitglied der Association for Conservation. Richten Sie Ihre Anfrage – mit einer kurzen Darstellung des geplanten Projekts – an:

Association for Conservation
C/o Herrn Jan Lorch
Vaude Sport
Vaude-Straße 2
88069 Tettnang

Auch andere Sportartikelhersteller, die in der Association for Conservation organisiert sind, können die notwendige Empfehlung aussprechen. Diese Firmen sind auf der AFC-Homepage: http://www.eogconservation.org. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur Projektförderung.
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Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss

Am 11. März 2009 wurden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom Bundeskabinett verabschiedet. Am selben Tag beschloss der Vorstand des Kuratoriums Sport und Natur im Rahmen einer Telefonkonferenz die Erstellung einer Stellungnahme zu den beschlossenen Gesetzentwürfen. Diese wurde inzwischen an rund 200 Mitglieder des Bundestags verschickt. Sie müsste die Adressaten vor der Behandlung der Gesetze im Bundestag am 20. März erreichen.

In seinem Begleitschreiben bittet der Vorsitzende des Kuratoriums Sport und Natur, Winfried Hermann, MdB, die ParlamentarierInnen, sich für das Recht auf Zugang zur freien Landschaft für den natur- und landschaftsverträglichen Sport einzusetzen. Hermann weist in seinem Schreiben darauf hin, dass bei den Natursportarten das Erlebnis im Vordergrund steht und dass sie auch „unsportlichen“ Menschen die Möglichkeit für positive Bewegungserfahrungen und Erfolgserlebnisse bieten. Bei spannenden Betätigungen wie Mountain Biking, Snowboarding und Freeclimbing lernen insbesondere Jugendliche, ihre Energien zu sublimieren und Verantwortung zu übernehmen. Damit ist der Natursport nach Hermanns Einschätzung ein wichtiges Element der Gewaltprävention.

Der natur- und landschaftsverträgliche Sport kann seine positiven Wirkungen aber nur entfalten, wenn der Zugang zur freien Landschaft gewährleistet ist. Auch der Gemeingebrauch der Gewässer ist als Grundrecht zu werten: Baden, Schwimmen, Tauchen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen sollte allen Menschen möglich sein solange sie dabei Natur und Landschaft nicht schädigen und die Rechte Anderer nicht tangieren.
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Koalitionsausschuss: Teileinigung zum Umweltrecht

Bei der Sitzung des Koalitionsausschusses am 4. März 2009 stand auch das Umweltrecht auf der Tagesordnung. Zwar scheiterte das umfassende Umweltgesetzbuch (UGB). Aber die Runde einigte sich darauf, Teile des UGB als Einzelgesetze auf den Weg zu bringen. So sollen in der kommenden Woche das Bundesnaturschutzgesetz und das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts sowie andere Umweltgesetze ins Kabinett eingebracht werden. Die erste Lesung dieser Gesetze im Bundestag soll am 19. oder 20. März stattfinden.

Die Entwürfe zum Bundesnaturschutzgesetz und zum Bundeswassergesetz liegen uns vor; sie unterscheiden sich nur unwesentlich von den entsprechenden Teilen des Entwurfs zum gescheiterten Umweltgesetzbuch. Wenn dieses Scheitern auch zu bedauern ist, so können wir uns doch darüber freuen, dass unsere intensive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens nicht umsonst war.

Aufgrund der Einwendungen des Kuratoriums zum ursprünglichen Entwurf wurden die meisten bemängelten Passagen in der aktuellen Vorlage in einer für den Sport in der Natur günstigen Weise umformuliert.
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Umweltgesetzbuch für gescheitert erklärt

Nachdem im Jahr 2008 die Verabschiedung des Umweltgesetzbuches (UGB) an Widerständen innerhalb der Großen Koalition gescheitert war, zeigten sich am 20. Januar 2009 im Umweltausschuss alle Fraktionen höchst besorgt. Am 26. Januar reiste Bundesumweltminister Gabriel nach München, um mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Seehofer strittige Punkte zu klären. Dieser bestand jedoch auf einem vollständigen Abweichungsrecht der Länder.

Am 1. Februar erklärte Minister Gabriel das Umweltgesetzbuch für gescheitert.

In der sechsten Kalenderwoche verschickte das Bundesumweltministerium Entwürfe für ein Bundesnaturschutzgesetz und ein Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts. Die Zielsetzung war wohl, unstreitige Teile des Umweltgesetzbuches auszugliedern und noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Damit sollten drohende Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder vermieden werden.

Am 4. März tagt der Koalitionsausschuss u.a. nochmals zum Umweltgesetzbuch. Über die Ergebnismöglichkeiten wird wie folgt spekuliert:

1. das UGB wird doch noch, unverändert zu bisherigem Entwurf, weiter verfolgt (sehr unwahrscheinlich),

2. das UGB wird abgespeckt in die Regierung eingebracht,

3. das UGB wird endgültig begraben, stattdessen wird das Bundesnaturschutzgesetz und das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts als „konkurrierende Vollgesetze“ zur Verabschiedung an Regierung gegeben,

4. Auch BNatSchG und WHG werden für diese Legislaturperiode begraben.

Einigen sich die Verantwortlichen weder auf das Umweltgesetzbuch noch auf die beiden Ersatzgesetze, wäre die Föderalismusreform in diesem Punkte komplett gescheitert. Dann droht ein Kompetenzchaos zwischen Bund und Ländern. Vor allem die Natur wird darunter zu leiden haben. Aber auch Landwirte, Waldbesitzer und Freizeitsportler werden zu den Leidtragenden zählen.
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Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Naturschutzrings, des Kuratoriums Sport und Natur und des DOSB zum Umweltgesetzbuch 2009

Zugang zur freien Landschaft für den natur- und landschaftsverträglichen Sport fordern der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und das Kuratorium Sport und Natur (KS&N) in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Umweltgesetzbuch 2009. Das Bundeskabinett wird die Gesetzesvorlage am 10. Dezember dieses Jahres verabschieden. Die gemeinsame Stellungnahme dazu ist unterzeichnet von DNR-Präsident Hubert Weinzierl, DOSB-Präsident Dr. Thomas Bach und dem 1. Vorsitzenden des Kuratoriums Sport und Natur, dem Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann. Die „große Koalition“ zwischen Naturschutz und Sport ist langfristig angelegt. Denn Sportler und Naturschützer wissen: Der Mensch braucht eine intakte Natur. Naturschutz- und Sportverbände ziehen an einem Strang. Nicht nur wenn es darum geht, die notwendigen Freiräume für den Sport in der Natur zu erhalten, sondern auch bei der Verteidigung von Natur und Landschaft gegen die ständig drohende Zerstörung.
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Aktive Demokratinnen und Demokraten gefragt!

Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag werden das Umweltgesetzbuch 2009 im kommenden halben Jahr diskutieren und verabschieden. Engagierte Sportlerinnen können an diesem Prozess mitwirken, indem sie der oder dem Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises eine Mail oder einen Brief schicken. Hier ist ein
Musterbrief zum Herunterladen. Verschicken Sie das Schreiben zusammen mit den Forderungen zum Umweltgesetzbuch des Kuratoriums Sport und Natur.

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Umweltgesetzbuch 2009 wird sportfreundlicher

Die Informationsarbeit des Kuratoriums Sport und Natur wirft erste Früchte ab. Hauptthema ist derzeit die anstehende Verabschiedung des Umweltgesetzbuches (UGB) 2009, dessen vorliegender Entwurf eine Schlechterstellung des Natursports befürchten lässt. Das Kuratorium Sport und Natur will sicherstellen, dass natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen auch künftig noch möglich sind.

Zu diesem Zweck fand am 18. September in Berlin ein Informationsgespräch statt zwischen Vertretern des Kuratoriums Sport und Natur und der für das Umweltgesetzbuch 2009 zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug. Das Kuratorium war vertreten durch die Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann (Bündnis 90/Die Grünen), Dr. Peter Danckert (SPD) und Klaus Riegert (CDU). Ministerialrat Dr. Sangenstedt, Leiter des im BMU für das Umweltgesetzbuch verantwortlichen Referats, nahm ebenfalls an diesem konstruktiven Gespräch teil.

Die Vertreter des Kuratoriums erhielten die Zusage, dass die Pflicht der Behörden zur frühzeitigen Information der anerkannten Verbände sichergestellt wird: Im entsprechenden Passus wird aus dem „soll“ ein „ist zu“. Der problematische Begriff „Flur“ soll im weiteren Verfahren durch die „freie Landschaft“ ersetzt werden. Damit wäre eine zentrale Forderung des Kuratoriums Sport und Natur erfüllt. Denn die „Flur“ umfasst nur die freien Flächen zwischen den Wäldern, während die „freie Landschaft“ diese genauso einschließt wie die Gewässer oder die Felsareale. Dagegen will das Umweltministerium weiter an dem „Recht auf Betreten“ festhalten weil dies dasselbe bedeute wie „Zugangsrecht“. Die Vertreter des Kuratoriums erbaten dringend die Verwendung dieses modernen Begriffes. Allerdings wäre es ein vertretbarer Kompromiss, die Bedeutungsgleichheit der beiden Begriffe in der Begründung des Gesetzes klarzustellen.

Die Vertreter des Kuratoriums wiesen darauf hin, dass unterschiedliche Umweltgesetze in den verschiedenen Bundesländern die Sportler verunsichern würden. Zum Beispiel wenn der Zugang zu ein und demselben Fluss in Baden-Württemberg anders geregelt wäre als in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen. Vor diesem Hintergrund ist es nach Einschätzung des Kuratoriums notwendig, den sportlichen Gemeingebrauch der freien Landschaft für das gesamte Bundesgebiet durch eine „abweichungsfeste“ Regelung im Umweltgesetzbuch künftig einheitlich festzulegen. Frau Klug zeigte sich diesem Argument gegenüber aufgeschlossen und bat um prägnante Beispiele aus dem Bereich des Wassersports oder anderer Sportarten.

Am 25. September führte das Kuratorium Sport und Natur in Berlin einen Parlamentarischen Abend zum Thema „Das Umweltgesetzbuch 2009 – Chancen und Probleme“ durch. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse bei Parlamentariern, leitenden Bundesbeamten sowie Vertretern der Naturschutzverbände, der Sportverbände und des Bundesverbandes der Deutschen Sportartikel-Industrie.

Winfried Hermann, MdB, Erster Vorsitzender des Kuratoriums Sport und Natur, begrüßte die rund 60 Teilnehmer, unter ihnen die Direktorin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, und der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus, Ernst Hinsken, MdB.

Prof. Dr. Franz Brümmer, Mitglied im Präsidialausschuss Breitensport/Sportentwicklung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterstrich die gesellschaftspolitische Bedeutung des Sports, betonte die Fortschritte in der Ausgestaltung eines natur- und landschaftsverträglichen Sports und empfahl dem Naturschutz und dem Sport gleichermaßen eine Vorwärtsstrategie.

Die zentralen Kritikpunkte am vorliegenden Gesetzentwurf und die Forderungen des Kuratoriums sowie des DOSB erläuterten dessen Vorstandsmitglieder Ulrich Clausing (Deutscher Kanu-Verband) und Andreas Klages (DOSB). Zentrale Forderungen sind:
• die explizite Nennung der natur- und landschaftsverträglichen sportlichen Betätigungen als Form der Erholung in § 1 des geplanten Umweltgesetzbuches,
• der Vorrang vertraglicher Vereinbarungen vor behördlichen Nutzungsregelungen,
• die Verpflichtung zum rechtzeitigen und umfassenden Informationsaustausch durch die Naturschutzbehörden,
• die Klarstellung, dass natur- und landschaftsverträglicher Sport nicht als Eingriff in den Naturhaushalt zu werten ist,
• das Recht auf Zugang des natur- und landschaftsverträglichen Sports zur freien Landschaft,
• die Möglichkeit der Anerkennung von Natursportverbänden und
• die Sicherstellung der Erholungsfunktion der Gewässer.
Vertreter der Politik und der zuständigen Bundesbehörden äußerten ihr Verständnis für die sportbezogenen Anliegen und erklärten ihre Bereitschaft, sich für einvernehmliche Lösungen einzusetzen. Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz , Frau Professor Dr. Jessel, betonte, dass Naturschutz und Sport ein gemeinsames Interesse an der Erhaltung von Natur und Landschaft hätten und hob die erfolgreichen Anstrengungen der Sportverbände hervor, die sportliche Betätigung gemäß dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu gestalten: „Die entwickeln einen echten Ergeiz, um zu beweisen, wie ernst sie es meinen!“

Diese Aussage kennzeichnet den Tenor des Abends, der durch ein hohes inhaltliches Niveau, gegenseitigen Respekt und die Bereitschaft gekennzeichnet war, tragfähige Kompromisse zu finden. Es bleibt zu hoffen, dass diese konstruktiven Signale Eingang in den weiteren Gesetzgebungsprozess finden.

Die Verabschiedung des Umweltgesetzbuches 2009 durch das Bundeskabinett war eigentlich für den 7. Oktober vorgesehen, wurde aber aufgrund drängender Probleme zurückgestellt. Als neuer Termin für den Kabinettsbeschluss ist jetzt der 3. Dezember vorgesehen. Die Erstlesung im Bundestag soll Ende Januar 2009 stattfinden, die endgültige Verabschiedung im Juni des Jahres.
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Im Juli 2008 formulierte der Vorstand des Kuratoriums Sport und Natur sieben Forderungen zum in Vorbereitung befindlichen Umweltgesetzbuch, welche die beim Bundesumweltministerium eingereichte Stellungnahme prägnant zusammenfassen.
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Für die Verbandsanhörung zum Umweltgesetzbuch (UGB) reichte das Kuratorium Sport und Natur im Juni 2008 beim Bundesumweltministerium eine in enger Abstimmung mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) formulierte Stellungnahme zum Referentenentwurf ein.

Bei der Anhörung, die vom 17. bis 19. Juni 2008 in Berlin stattfand, war das Kuratorium durch Ulrich Clausing (Deutscher Kanu-Verband) und Peter Janssen (Deutscher Hängegleiterverband) vertreten. Dass die natur- und landschaftsverträgliche sportliche Erholung in der Natur auch gemäß dem neuen Gesetz noch möglich sein soll, ist positiv zu bewerten. Doch die Bedenken zum Referentenentwurf überwiegen.

Fragwürdig am Entwurf zum neuen Gesetz ist die Benutzung des unzulänglichen und für viele Menschen nicht verständlichen Begriffes der „Flur“ – anstelle des in vielen Ländergesetzen gebräuchlichen Begriffes der „freien Landschaft“. Wo liegt hier das Problem? Mit „Flur“ sind nur die freien Flächen in der Natur gemeint. Die in der „freien Landschaft“ enthaltenen Wälder, Wasserflächen und Felsbildungen bleiben außen vor. Und mit ihnen die Wassersportler, Wanderer und Kletterer, die ihren Sport eben nicht oder nicht nur auf Feld, Wiese und Heide ausüben!

Vor diesem Hintergrund ist es nur konsequent, dass das Kuratorium auch den im neuen Gesetz benutzten Begriff des „Betretens“ als nicht ausreichend ansieht. Denn damit ist ausschließlich das Begehen zu Fuß gemeint. Uns ist es jedoch wichtig, dass allen Formen der natur- und landschaftsverträglichen Sportausübung ein gleichberechtigter Zugang zur freien Landschaft möglich ist. Die Natur soll auch reitend, auf Kufen und Skiern gleitend, paddelnd und schwebend erfahrbar sein.

Ein Rückschritt ist auch, dass eine frühzeitige Information der Verbände gemäß dem derzeit vorliegenden Entwurf nicht eindeutig verpflichtend ist.

Auch die Anerkennung von Natursportverbänden ist nicht mehr vorgesehen. Dies ist eine eindeutige Verschlechterung gegenüber dem gültigen Bundesnaturschutzgesetz.

Aus diesen Gründen bietet der vorliegende Entwurf zum Umweltgesetzbuch keine hinreichende rechtliche Grundlage für eine angemessene Ausübung des Natursports in Deutschland.

Der Vorstand des Kuratoriums Sport und Natur fasste den Beschluss, seine Kritik zusammen mit seinen konstruktiven Änderungsvorschlägen auf der politischen Ebene zu kommunizieren.

Drei Vorstandsmitglieder des Kuratoriums Sport und Natur - die Bundestagsabgeordneten Winfried Hermann, Norbert Barthle und Dr. Peter Danckert - haben ihre Bedenken und Änderungsvorschläge bereits in Briefen an die Bundesminister Seehofer und Gabriel vorgebracht und den Bundesumweltminister um ein persönliches Gespräch gebeten.

Am 25. September dieses Jahres wird das Kuratorium Sport und Natur in Berlin einen Parlamentarischen Abend durchführen. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird der deutsche Natursport seine Anliegen den mit dem neuen Umweltgesetzbuch befassten Parlamentariern sowie den Vertretern der involvierten Bundesbehörden darlegen.
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Am 13.10. 2007 erhielt der Arbeitskreis Battert für seinen langjährigen Einsatz für naturverträgliches Klettern den erstmals verliehenen Anerkennungspreis als Teil des diesjährigen Umweltpreises der Fachgruppe Outdoor und des Kuratoriums Sport und Natur. Mehr...
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Das Kuratorium Sport und Natur verfolgt und dokumentiert regelmäßig den Stand der Novellierung der Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere aktuelle Liste von September 2007 zur Verfügung: Umsetzungsstand
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Der Umweltpreis 2007 der Fachgruppe Outdoor und des Kuratoriums geht in diesem Jahr an den Verband Deutscher Sporttaucher für sein internetgestütztes Tauchseen-Portal www.tauchseen-portal.de. Es handelt sich um eine Plattform, die umfangreiche fachliche, vor allem rechtliche und ökologische, Informationen für Taucher (organisierte und nichtorganisierte) bereithält und damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Tauchens und zur Prävention von Konflikten zwischen Natursport und Naturschutz leistet, denn: hier kann jedermann/-frau erfahren, ob und unter welchen Bedingungen/Einschränkungen an 440 Seen in Deutschland das Tauchen erlaubt ist. Das Projekt hat die Jury mit seinem modernen Ansatz überzeugt, und es erfüllt außerdem alle Kriterien für den Preis. Mit dem Preisgeld werden Verbesserungen und Überarbeitungen der Programmierung sowie Werbematerialien bezahlt. Die Preisverleihung findet voraussichtlich in größerem Rahmen und mit einer Pressekonferenz im Januar 2008 auf der BOOT-Messe in Düsseldorf statt, wo der VDST einen großen Stand haben wird.
Außerdem hat die Jury entschieden, dass der seit über 20 Jahren bestehende "Arbeitskreis Battert" (bestehend aus Alpvenvereinssektionen und der Bergwacht) einen Anerkennungspreis von 1000,- Euro (abgehend vom Gesamtpreisgeld 7500,- Euro) für seinen langjährigen erfolgreichen Einsatz für naturverträgliches Klettern am gleichnamigen Felsen bei Baden-Baden erhalten soll. Damit kann ein kürzlich durch den Druck einer Info-Broschüre entstandenes finanzielles Defizit ausgeglichen werden.
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Das Kuratorium Sport und Natur und die Fachgruppe Outdoor im Bundesverband der deutschen Sportartikel-Industrie schreiben auch in diesem Jahr wieder einen Umweltpreis über 7.500 Euro für ein Projekt aus, das sich beispielhaft für eine naturverträgliche Sportausübung einsetzt. Bewerben können sich bis zum 15. Juni 2007 wie in den letzten Jahren neben den Mitgliedsverbänden des Kuratoriums Sport und Natur auch sonstige Initiativen, Vereine und Organisationen. Schirmherrin des Preises ist die erfolgreichste deutsche Olympiateilnehmerin, die Kanutin Bigit Fischer. Ein Faltblatt mit den Bewerbungskriterien können Sie hier herunterladen. Außerdem gibt es in diesem Jahr erstmals ein Formblatt , das für die Bewerbung verwendet werden soll und hier zum Download und Ausdrucken bereit steht. Weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle erhältlich. Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen!
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Das Kuratorium Sport und Natur verfolgt und dokumentiert regelmäßig den Stand der Novellierung der Naturschutzgesetze der einzelnen Bundesländer. Im Folgenden stellen wir Ihnen unsere aktuelle Liste von März 2007 zur Verfügung: Umsetzungsstand.
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Das Kuratorium Sport und Natur hat eine Zusammenstellung der sportrelevanten Punkte der Landesnaturschutzgesetze erstellt, die Sie hier herunterladen können.
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Die neue Informationsmappe zum Kuratorium Sport und Natur ist da! In der Mappe mit Faltblättern stellen das Kuratorium und seine Mitgliederverbände anschaulich ihre Aktivitäten im Natursport und Naturschutz vor. Zu sämtlichen Natursportarten wurde ein Faltblatt mit Inhalten zur Sportart, zu spezifischen Grundlinien zum richtigen Verhalten in der Natur und zum Naturschutz erstellt. Die Mappe mit Einlegeblatt und die einzelnen Faltblätter finden Sie hier:
Mappe, Einlegeblatt, Faltblatt Klettern, Faltblatt Mountainbiken, Faltblatt Skibergsteigen, Faltblatt Wandern, Faltblatt Pferdesport, Faltblatt Schlittenhundesport, Faltblatt Triathlon, Faltblatt Drachen- und Gleitschirmfliegen, Faltblatt Kanu, Faltblatt Rudern, Faltblatt Segeln, Faltblatt Tauchen.
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Die Literaturliste des Kuratoriums Sport und Natur wurde aktualisiert: Stand Dezember 2005.
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© 2004 Kuratorium Sport und Natur e.V.
Letzte Änderung am 2009-12-23