+++ WIEDERHERSTELLUNGSPLAN DER NATUR +++
Um in Zeiten enormen Artenrückgangs Vielfalt zu erhalten und geschädigte Ökosysteme wieder instand zu setzen soll die EU-Wiederherstellungsverordnung aus 2024 nun in einem Nationalen Wiederherstellungsplan in Deutschland umgesetzt werden. Bis 2030 soll der ökologische Zustand von mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche verbessert werden.
Welche Maßnahmen hierfür eingesetzt werden, wird im vorliegenden Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (bis zum 25.6. für Alle online zu kommentieren) beschrieben.
04/26
