URTEIL DES BGH 10/2012
Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.
ERGÄNZENDES MATERIAL:
Download: Auszug aus der Zeitschrift BDF Aktuell
Download: Auszug aus der Zeitschrift Wanderzeit
URTEIL DES OLG SAARBRÜCKEN / 2011
Haftung des Waldeigentümers und des Baumkontrolleurs bei Verletzung eines Waldbesuchers durch Abbruch eines Starkastes infolge mangelnder Baumkontrolle
URTEIL DES OLG MÜNCHEN / 2011
Haftung bei Vorfahrtsverletzung - Begriff des Feld- und Waldweges
URTEIL DES OLG CELLE / 2012
Verkehrssicherungspflicht für einen Radwanderweg
URTEIL DES OLG DÜSSELDORF / 2008
Verkehrssicherungspflicht bei Unfall am Waldweg
URTEIL DES OLG THÜRINGEN / 2005
Verkehrssicherungspflicht auf Trampelpfaden