URTEIL DES BGH 10/2012

Eine Haftung des Waldbesitzers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren.

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ERGÄNZENDES MATERIAL:

Download: Auszug aus der Zeitschrift BDF Aktuell

Download: Auszug aus der Zeitschrift Wanderzeit

 

 

URTEIL DES OLG SAARBRÜCKEN / 2011 

Haftung des Waldeigentümers und des Baumkontrolleurs bei Verletzung eines Waldbesuchers durch Abbruch eines Starkastes infolge mangelnder Baumkontrolle

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URTEIL DES OLG MÜNCHEN / 2011

Haftung bei Vorfahrtsverletzung - Begriff des Feld- und Waldweges

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URTEIL DES OLG CELLE / 2012

Verkehrssicherungspflicht für einen Radwanderweg

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URTEIL DES OLG DÜSSELDORF / 2008

Verkehrssicherungspflicht bei Unfall am Waldweg

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URTEIL DES OLG THÜRINGEN / 2005

Verkehrssicherungspflicht auf Trampelpfaden

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